Wichtige Informationen zu unseren Allgemeinen Geschäftsbedingungen
Wir bei Dachzeltvermietung Sebastian Münch legen Wert auf Transparenz und faire Konditionen. Hier finden Sie alle wichtigen Informationen zu unseren Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) für die Miete unserer Dachzelte und Zeltcaravans. Bitte lesen Sie diese sorgfältig durch, um einen reibungslosen Ablauf zu gewährleisten.
Allgemeinen Geschäftsbedingungen
Allgemeine Geschäftsbedingungen
1. Geltungsbereich, Begriffsbestimmungen
1.1 Für die Geschäftsbeziehung zwischen dem Anbieter „Dachzeltvermietung Sebastian Münch“ und dem Kunden gelten ausschließlich die nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen in ihrer zum Zeitpunkt der Bestellung gültigen Fassung. Abweichende allgemeine Geschäftsbedingungen des Bestellers/Kunden werden nicht anerkannt, es sei denn, der Anbieter stimmt ihrer Geltung ausdrücklich schriftlich zu.
1.2 Der Anbieter verkauft seine Waren und Leistungen gegenüber Unternehmern gemäß § 14 BGB und Verbrauchern. Der Kunde ist Verbraucher im Sinne von § 13 BGB, soweit der Zweck der georderten Lieferungen und Leistungen nicht überwiegend seiner gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit zugerechnet werden kann.
2. Bedingungen Dachzelt- & Faltcaravan
2.1 Vertragsschluss
2.1.1 Der Kunde kann für ein Dachzeltmodell oder ein Faltcaravan (im Folgenden Mietgegenstand genannt) einen Mietzeitraum auswählen und den Mietgegenstand über einen Button in den Warenkorb legen. Über den Button “kostenpflichtig bestellen“ gibt er einen verbindlichen Antrag zum Kauf der im Warenkorb befindlichen Waren ab. Vor Abschicken der Bestellung kann der Kunde die Daten jederzeit ändern und einsehen.
2.1.2 Der Anbieter schickt daraufhin dem Kunden eine automatische Empfangsbestätigung per E-Mail zu, in welcher die Bestellung des Kunden nochmals aufgeführt wird und die der Kunde über die Funktion „Drucken“ ausdrucken kann. Die automatische Empfangsbestätigung dokumentiert lediglich, dass die Bestellung des Kunden beim Anbieter eingegangen ist und stellt keine Annahme des Antrags dar. Der Vertrag kommt erst durch die Abgabe der Annahmeerklärung durch den Anbieter zustande, die mit einer gesonderten E-Mail (Bestellbestätigung / Auftragsbestätigung) versandt wird.
2.2 Abholung Mietgegenstand
2.2.1 Bei Abholung kontrollieren die Parteien den Mietgegenstand gemeinsam auf Beschädigungen, welche auf dem Mietvertrag in einem dafür vorgesehenen Feld festgehalten werden. Es wird ein Übergabeprotokoll angefertigt, das der Kunde unterschreibt. Durch die Annahme der Mietsache bestätigt der Mieter, dass er die Mietgegenstände in einwandfreiem und betriebsfähigem Zustand übernommen hat. Pflege und Austausch von Teilen aufgrund normaler Abnutzung sind in den Mietgebühren enthalten.
2.2.2 Die Ausstattung Mietgegenstands ist den Beschreibungen in den Angeboten des Anbieters zu entnehmen.
2.2.3 Voraussetzungen für Dachträger
2.2.3.1 Dachzelte müssen auf mindestens zwei Dachträgern mit einer Mindestbreite zwischen den Lastenfüßen von 70cm und einem Querträgerabstand von 80cm bis 120cm befestigt werden. Die genauen Angaben sind der Produktseite zu entnehmen. Diese Träger werden auch vom Anbieter angeboten und können je nach Verfügbarkeit separat gemietet werden. Die Dachträger sind in der Standard-Zeltmiete nicht inbegriffen und müssen explizit angefragt werden.
2.2.4 Die Montage des Mietgegenstands, der Dachträger und weitere Artikel ist im Mietpreis nicht enthalten. Der Anbieter unterstützt bei der Montage. Die Haftung bezüglich der Montage verbleibt beim Mieter.
2.2.5 Der Mieter hat sich bei Abholung durch einen gültigen Personalausweis mit aktueller Adresse auszuweisen. Mit der Abholung des Mietgegenstandes bestätigt der Mieter, dass er vom Vermieter ordnungsgemäß in den Mietgegenständen eingewiesen wurde.
2.2.6 Abweichendes Modell des Mietgegenstands
2.2.6.1 Der Anbieter behält sich vor, dem Mieter bei der Abholung ein anderes Dachzeltmodell, als das vom Mieter in 2.1.1 ausgewählte Dachzeltmodell, bereitzustellen. Sollte die Mietgebühr des anderen Dachzeltmodells geringer ausfallen als die des ausgewählten Dachzeltmodells, erstattet der Anbieter dem Mieter die Mietdifferenz.
2.2.6.2 Der Anbieter behält sich vor, dem Mieter bei der Abholung ein anderes Faltcaravan, als das vom Mieter in 2.1.1 ausgewählte Faltcaravan, bereitzustellen. Sollte die Mietgebühr des anderen Faltcaravane geringer ausfallen als die des ausgewählten Faltcaravanes, erstattet der Anbieter dem Mieter die Mietdifferenz.
2.3 Kaution
2.3.1 Der Kunde zahlt an den Anbieter eine Kaution in Höhe von 200,00€ für ein Dachzeltmodell und für Zeltanhänger(Faltcaravane) von 400,00€. Die Kaution kann vor Ort in Bar, per Überweisung oder Paypal hinterlegt werden. Den Erhalt bestätigt der Anbieter mittels Unterschrift auf dem Mietvertrag, soweit nicht anders vereinbart.
2.3.2 Der Anbieter kann gegen den Kautionsrückzahlungsanspruch des Kunden mit Forderungen aus dem Mietverhältnis aufrechnen. Deckt die Kaution die Ansprüche des Anbieters nicht vollständig ab, bleiben darüberhinausgehende Ansprüche des Anbieters aus dem Mietverhältnis unberührt.
2.3.3 Die Kaution wird bei Rückgabe ohne Beanstandung in der Regel spätestens nach 7 Werktagen erstattet. Wurde die Kaution bar hinterlegt, wird diese direkt bei Rückgabe des Mietgegenstands erstattet.
2.4 Pflichten des Kunden
2.4.1 Der Kunde ist verpflichtet mit dem Mietgegenstand sorgfältig und gewissenhaft umzugehen.
2.4.2 Der Kunde ist verpflichtet, die maximal zulässige Dachlast des eigenen Fahrzeugs sowie die maximal zulässige Belastung der eigenen Dachträger einzuhalten. Angaben zu den Gewichten der Mietgegenstände/den erforderlichen Dachlasten sind der Produktseite zu entnehmen, wobei das Gewicht der Dachträger in der Angabe nicht enthalten ist.
2.4.3 Der Kunde ist zur Rückgabe des Mietgegenstands am vereinbarten Rückgabeort innerhalb der vereinbarten Rückgabezeit verpflichtet. Rückgaben können von Montag bis Sonntag nach Absprache erfolgen. Der Tag der Rückgabe und die Uhrzeit können auch individuell mit dem Anbieter abgesprochen werden. Die Rückgabe der Mietartikel hat in einem einwandfreien, vollständigen und sauberen Zustand zu erfolgen. Der Anbieter behält sich bei nicht Einhalten vor, den Mietartikel auf Kosten des Kunden reinigen zu lassen.
2.4.4 Der Kunde verpflichtet sich im Mietgegenstand nicht zu rauchen und keine Tiere zu halten. Es ist nicht gestattet den Mietgegenstand für Zwecke zu verwenden, die den geltenden Gesetzen zu widerlaufen. Die Verwendung des Mietgegenstands ist für folgende Zwecke ausdrücklich ausgeschlossen: Weitervermieten und -Verleihung, Beförderung von explosiven, leichtentzündlichen, giftigen, radioaktiven oder sonstigen gefährlichen Stoffen.
2.4.5 Stellt der Kunde einen Defekt am Mietgegenstand oder der Ausstattung fest, der die Gebrauchstauglichkeit des Dachzeltes oder der Ausstattung erheblich einschränkt und Reparaturen in größerem Umfang erforderlich macht, so hat er den Anbieter unverzüglich zu informieren. Kann der Defekt durch eine kurzfristige Reparatur nicht sofort behoben werden, so haben beide Parteien das Recht den Vertrag fristlos zu kündigen. Der Kunde bleibt zur Zahlung der vereinbarten Miete bis zum Eintritt des Defekts verpflichtet. Hat der Kunde den Defekt selbst verschuldet, schuldet er die Gesamtsumme der vereinbarten Mietdauer auch bei Rücktritt vom Vertrag. Etwaige weitergehende Ansprüche des Anbieters bleiben hiervon unberührt.
2.4.6 Der Mietgegenstand sowie optional die Dachträger und weiteres Zubehör sind schonend und sachgemäß zu behandeln und jeweils ordnungsgemäß zu verschließen. Die für die Benutzung maßgeblichen Vorschriften und technischen Regeln sind zu beachten. Der Betriebszustand, insbesondere die Festigkeit der Befestigungsmuttern und -schrauben ist zu überwachen. 50-100 km nach Montage, sowie alle 500 km müssen diese auf den festen Sitz überprüft werden. Der Kunde verpflichtet sich, regelmäßig zu überprüfen, ob sich der Mietgegenstand in verkehrssicherem Zustand befindet und ausreichend gegen ortsabhängige, extreme Wetterbedingungen, oder einer erhöhten Gefahr von Vandalismus, gesichert ist. Dazu gehören beispielsweise Hagel, Sturm, Überschwemmung oder starker Schneefall.
2.4.7 Der Kunde hat den Mietgegenstand bis spätestens 20:00 am letzten Tag der vereinbarten Mietdauer zurückzugeben. Die Vereinbarung einer späteren Rückgabe bedarf der Schriftform. Eine Verlängerung des Mietzeitraums ist telefonisch oder schriftlich vorher mit dem Vermieter abzusprechen und durch den Vermieter ausdrücklich zu genehmigen.
2.4.8 Der Anbieter ist berechtigt vom Vertrag zurückzutreten, wenn der Kunde gegen seine Pflichten aus 2.4.1 bis 2.4.7 verstößt.
2.5 KFZ-Versicherung
Der Kunde ist verpflichtet eine ausreichende KFZ-Haftpflichtversicherung zu besitzen. Einige Versicherungen decken auch die Beschädigungen eines Dachzeltes ab. Gegenstände, die sich im Dachzelt befinden, sind nicht versichert.
2.6 Dauer Mietverhältnis, Überschreitung Termine
2.6.1 Das Mietverhältnis beginnt mit der Abholung und endet mit der Rückgabe des Dachzeltes, ohne dass es einer Kündigung bedarf. Bei vorzeitiger Rückgabe besteht kein Anspruch auf Rückvergütung des anteiligen Mietpreises.
2.6.2 Bei Überschreitung des vertraglich vereinbarten Rückgabetermins, schuldet der Kunde dem Anbieter eine Überschreitungsgebühr in Höhe von 20,00 € je angefangener Stunde, jedoch maximal den vereinbarten Mietpreis pro Tag. Etwaige weitergehende Ansprüche des Anbieters bleiben hiervon unberührt.
2.6.3 Bei Überschreitung des vereinbarten Abholtermins erhält der Kunde keine Entschädigung für die nicht in Anspruch genommene Mietdauer. Bei Überschreitung des vereinbarten Abholtermins um mehr als 30 Minuten behält sich der Anbieter vor, den Übergabetermin auf spätestens den nächsten Werktag ab 18 Uhr einseitig zu verschieben.
2.7 Berechnung Mietpreis
Der Tagesmietpreis wird je Kalendertag gerechnet. Abhol- und Rücknahmetag werden jeweils als ein Tag gezählt.
2.8 Zahlungsbedingungen
Die Zahlung ist bei Online-Buchung sofort fällig. Ansonsten ergibt sich die Fälligkeit aus der in der Rechnung des Anbieters angegebenen Zahlungsfrist. Sofern dort keine Frist vermerkt ist, ist der Mietpreis 7 Tage nach Rechnungsstellung fällig.
2.9 Kündigung, Stornierung
2.9.1 Storniert der Kunde den Vertrag vor Mietbeginn, so fallen folgende Stornokosten an:
● Bis 60 Tage vor Mietbeginn: Stornogebühr in Höhe von 20 % der Gesamtsumme
● 59-30 Tage vor Mietbeginn: 50% der Gesamtsumme
● 29-15 Tage vor Mietbeginn: 70% der Gesamtsumme
● Weniger als 15 Tage vor Mietbeginn: 80% der Gesamtsumme
● Am Tag des vereinbarten Mietbeginn: 100% der Gesamtsumme
Der Anbieter ist allerdings jederzeit um eine kulante und faire Lösung zu beidseitiger Zufriedenheit bemüht. Dem Kunden bleibt es vorbehalten, einen geringeren Schaden des Anbieters zu beweisen.
2.9.2 Das Mietverhältnis endet automatisch mit Rückgabe des Mietgegenstands, ohne dass es einer Kündigung bedarf.
2.10 Haftung des Kunden
2.10.1 Mit der Übergabe des Mietgegenstands geht die Gefahr auf den Kunden über. Sie endet nach der Rückgabe am Abholort. Für Schäden während der Nutzungsdauer haftet der Kunde allein.
2.10.2 Es gelten die gesetzlichen Haftungsregeln. Keine Haftung des Kunden besteht, soweit der Anbieter für die entstandenen Schäden vom Unfallgegner, sonstigen unfallbeteiligten Dritten oder von einer Versicherung oder anderweitig Ersatz erlangt. Auf 2.5 wird hingewiesen.
2.10.3 Der Kunde haftet für alle Schäden am Mietgegenstand, die aufgrund von Bedienungsfehlern (z.B. Nachlässigkeit oder Nichtbeachtung der Bedienungseinweisung, Einfahren in Garagen, Parkhäuser oder Waschstraßen), Überbeanspruchung (z.B. Bedienungsfehler, Unwetter) oder Verletzung sonstiger Pflichten aus 2.4 während der Mietzeit zurückzuführen sind. Der Kunde haftet in gleicher Weise für Schäden, die durch seine Angehörigen, Arbeiter, Angestellten, Beifahrer oder sonstige, durch oder über dem Kunden mit dem Mietgegenstand in Berührung gekommene Dritte schuldhaft verursacht worden sind, soweit er es schuldhaft unterlässt, die zur Durchsetzung etwaiger Ersatzansprüche des Anbieters notwendigen Feststellungen zur Person und zur Sache beweiskräftig festzustellen.
2.10.3.1 Zusatz Hundemitnahme in Zeltcaravanen: Der Kunde haftet vollumfänglich für alle Schäden, die durch den Gebrauch des Zeltcaravanes durch Hunde oder Vierbeiner entstehen. Insbesondere bei Verunreinigungen der Matratze, welche auf den Vierbeiner zurückzuführen sind, ist diese zu ersetzen.
2.10.4 Der Kunde haftet auch dann, wenn der Schaden erst nach Rückgabe des Mietgegenstands festgestellt wird. Der Anbieter muss in diesem Fall nachweisen, dass in der Zwischenzeit das Dachzelt nicht durch ihn oder einen Dritten verwendet wurde.
2.10.5 Wird bei der Rückgabe des Mietgegenstands ein Schaden festgestellt, der im Übergabeprotokoll nicht aufgeführt worden ist, so wird vermutet, dass der Kunde den Schaden zu vertreten hat, es sein denn er weist nach, dass der Schaden bereits bei der Übernahme des Mietgegenstands bereits bestanden hat.
2.10.6 Der Kunde haftet auf Schadensersatz, wenn der Mietgegenstand zu spät zurückgegeben wird und aus diesem Grund ein anderer Kunde den Mietgegenstand nicht rechtzeitig in Empfang nehmen kann.
2.10.7 Leihweise wird dem Kunden weiteres (Camping-)Zubehör zur Benutzung während der Mietdauer überlassen. Der Kunde haftet für die vollzählige und unbeschädigte Rückgabe der, zum Zeitpunkt der Übergabe vertraglich festgehaltene Zusatzausrüstung. Der Anbieter weist ausdrücklich darauf hin, dass die gesamte Zusatzausrüstung nicht gegen Diebstahl oder Beschädigungen versichert ist.
2.10.8 Die Einhaltung der bestehenden Verordnungen und Gesetze, insbesondere der Straßenverkehrsverordnung, während der Nutzung des Mietgegenstands ist ausschließlich Sache des Kunden. Der Kunde stellt den Anbieter von sämtlichen Buß- und Verwarnungsgeldern, Gebühren oder sonstigen Kosten frei, die Behörden anlässlich solcher Verstöße gegen den Anbieter erheben.
3. Vertragsabschluss Warenkauf
3.1 Der Vertragsschluss erfolgt in deutscher Sprache.
3.2 Der Kunde kann aus dem Sortiment des Anbieters Produkte auswählen, diese über einen Button in den Warenkorb legen und sammeln. Über den Button „Kostenpflichtig bestellen“ gibt er einen verbindlichen Antrag zum Kauf der im Warenkorb befindlichen Waren ab. Vor Abschicken der Bestellung kann der Kunde die Daten jederzeit ändern und einsehen.
3.3 Der Anbieter schickt daraufhin dem Kunden eine automatische Empfangsbestätigung per E-Mail zu, in welcher die Bestellung des Kunden nochmals aufgeführt wird. Die automatische Empfangsbestätigung dokumentiert lediglich, dass die Bestellung des Kunden beim Anbieter eingegangen ist und stellt keine Annahme des Antrags dar. Der Vertrag kommt erst durch die Abgabe der Annahmeerklärung durch den Anbieter zustande, die mit einer gesonderten E-Mail (Auftragsbestätigung) versandt wird. Die Abgabe der Annahmeerklärung durch den Anbieter erfolgt innerhalb von 7 Tagen nach Eingang der Bestellung des Kunden.
3.4 Der Kunde hat sicherzustellen, dass die vom Anbieter versandten E-Mails zugestellt werden können. Insbesondere ist auf die richtige Schreibweise der, bei der Bestellung angegebenen E-Mail-Adresse, zu achten und im zeitlichen Umfeld der Bestellung der Spam-Ordner des E-Mail Postfaches regelmäßig zu überprüfen.
3.5 Sollte der Kunde den Anbieter kontaktieren und ein individuelles Angebot anfordern, kommt der Kaufvertrag mit dem Zahlungseingang der Gesamtsumme auf dem Konto des Anbieters des Angebots oder, falls schriftlich auf dem Angebot eine Anzahlung vereinbart wurde, dem Zahlungseingang der Anzahlung auf dem Konto des Anbieters zustande.
4. Preise, Versandkosten
4.1 Alle Preise, die auf der Website des Anbieters angegeben sind, verstehen sich einschließlich Umsatzsteuerfrei. Die Kleinunternehmerregelung (§ 19 UStG) befreit kleine Unternehmen von der Umsatzsteuer.
4.2. Ein Versand findet nicht statt. Der Kunde hat die Mietsache beim Vermieter Abzuholen.
5. Zahlungsbedingungen
5.1 Die Zahlung des Kaufpreises ist unmittelbar mit Vertragsschluss fällig, soweit auf der Rechnung nicht anders ausgewiesen.
5.2 Der Anbieter behält sich das Recht zum Rücktritt vom Vertrag vor, wenn der Kunde den vereinbarten Kaufpreis nicht innerhalb von 14 Tagen nach Erhalt der Rechnung bzw. Auftragsbestätigung abschlagsfrei an den Anbieter gezahlt hat.
6. Haftung
6.1 Der Anbieter haftet vorbehaltlich Abs. 1 insbesondere nicht auf Schadensersatz, wenn der Kunde aufgrund eines Mangels des Dachzeltes/Zeltcaravanes seine Reise nicht fortführen oder beginnen kann. Das Recht zur Minderung bleibt unberührt.
6.2 Der Anbieter haftet gegenüber dem Kunden nicht, wenn er das Dachzelt/Zeltcaravan aufgrund der verspäteten Rückgabe des Dachzeltes/Zeltcaravanes durch einen Vorkunden, sowie durch unvorhersehbare Schäden am Dachzelt/Zeltcaravan, Diebstahl oder höhere Gewalt, dem Kunden nicht zum vereinbarten Termin zur Verfügung stellen kann. Kommt eine Vermietung aus einem der vorgenannten Gründe nicht zustande, werden sämtliche Anzahlungen des Mietpreises erstattet.
6.3 Ansprüche des Kunden auf Schadensersatz sind ausgeschlossen. Hiervon ausgenommen sind Schadensersatzansprüche des Kunden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers, der Gesundheit oder aus der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (Kardinalpflichten) sowie die Haftung für sonstige Schäden, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung des Anbieters, seiner gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen beruhen. Wesentliche Vertragspflichten sind solche, deren Erfüllung zur Erreichung des Ziels des Vertrags notwendig ist.
6.3.1 Zusatz Hunde im Zeltcaravan: Mietet der Kunde das Zeltcaravan, stellt er den Vermieter für alle Schadensersatzansprüche, insbesondere der Gesundheit, frei, die auf die Benutzung des Zeltcaravan durch Vierbeiner zurückzuführen sind.
6.4 Bei der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten haftet der Anbieter nur auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden, wenn dieser einfach fahrlässig verursacht wurde, es sei denn, es handelt sich um Schadensersatzansprüche des Kunden aus einer Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit.
6.5 Die Einschränkungen nach 6.1 bis 6.4 gelten auch zugunsten der gesetzlichen Vertreter und Erfüllungsgehilfen des Anbieters, wenn Ansprüche direkt gegen diese geltend gemacht werden.
6.6 Die sich nach 6.1 bis 6.4 ergebenden Haftungsbeschränkungen gelten nicht, soweit der Anbieter den Mangel arglistig verschwiegen oder eine Garantie für die Beschaffenheit der Sache übernommen hat. Das gleiche gilt, soweit der Anbieter und der Kunde eine Vereinbarung über die Beschaffenheit der Sache getroffen haben. Die Vorschriften des Produkthaftungsgesetzes bleiben unberührt.
7. Reinigung
7.1. Es erfolgt nach jeder Benutzung eine Reinigung von Vermieter für die Gesamten Vermieteten Gegenstände sowie Dachzelt und Zeltcaravanen.
Der Reinigungsbetrag bei normalen Verschmutzungen beträgt 50 €. Bei massiven Verschmutzungen hat der Vermieter dieses zu Dokumentieren und die Reinigung erfolgt nach Aufwand. Diese Rechnung wird mit der Kaution verrechnet.
8. Bedingungen Messeverkauf
Bei dem Verkauf der Produkte und Leistungen auf Messen gelten ergänzend bzw. abweichend die nachfolgenden Bedingungen:
8.1 Anwendungsbereich: Eine Messe im wirtschaftlichen Sinne ist eine zeitlich begrenzte, wiederkehrende Marketing-Veranstaltung. Sie ermöglicht es Herstellern oder Verkäufern einer Ware oder einer Dienstleistung, diese zur Schau zu stellen, zu erläutern und zu verkaufen.
8.2 Beim Vertragsschluss auf der Messe besteht kein Widerrufsrecht. § 9 der AGB kommt nicht zur Anwendung. Ebenfalls ist eine Stornierung ausgeschlossen.
8.3 Der Kunde hat die Möglichkeit den kompletten Preis im Voraus zu zahlen oder eine Anzahlung in Höhe von 10% zu leisten. Der Restbetrag ist innerhalb von 7 Tagen zur Zahlung fällig.
8.4 Die Zahlung kann bar oder per Überweisung erfolgen. Der Komplettbetrag ist innerhalb von 7 Tagen zur Zahlung fällig.
8.5 Im Falle des Verzuges kann der Anbieter Verzugszinsen nach den gesetzlichen Bestimmungen verlangen.
8.6 Der Kunde verpflichtet sich die georderte Ware innerhalb von 10 Tagen nach Bestellung an den Standorten des Anbieters abzuholen. Eine abweichende Vereinbarung bedarf der ausdrücklichen Zustimmung des Anbieters.
8.7 Beim Kauf von Ausstellungsstücken erfolgt die Abholung und Bezahlung am letzten Tag der Messe. Die genaue Uhrzeit wird zwischen den Parteien individuell vereinbart. Bei Ausstellungsstücken erkennt der Kunde den Zustand der Ware bei Abholung an. Die Gewährleistung wird auf 1 Jahr beschränkt.
8.8 Sämtliche Preise des Anbieters, die auf der Messe dargestellt und in Angeboten genannt werden, gelten nur während der Dauer der Messe.
9. Streitschlichtung
9.1 Die Plattform der EU zur außergerichtlichen Online-Streitbeilegung ist unter folgender Internetadresse erreichbar:
https://ec.europa.eu/consumers/odr/
9.2 Der Anbieter ist weder bereit noch verpflichtet, an einem Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teilzunehmen.
10. Schlussbestimmungen
10.1 Auf Verträge zwischen dem Anbieter und den Kunden findet das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts Anwendung. Die gesetzlichen Vorschriften zur Beschränkung der Rechtswahl und zur Anwendbarkeit zwingender Vorschriften insbes. des Staates, in dem der Kunde als Verbraucher seinen gewöhnlichen Aufenthalt hat, bleiben unberührt.
10.2 Sofern es sich beim Kunden um einen Kaufmann, eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder um ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen handelt, ist Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus Vertragsverhältnissen zwischen dem Kunden und dem Anbieter der Sitz des Anbieters.
10.3 Sollte ein Bestandteil der Allgemeinen Geschäftsbedingungen nicht gültig sein, bleiben die anderen Bestandteile davon unberührt und behalten weiter ihre Gültigkeit.
Ihre Sicherheit ist uns wichtig
Wir möchten, dass Ihre Reise mit unseren Dachzelten und Zeltcaravans zu einem unvergesslichen Erlebnis wird. Eine klare Kommunikation und faire Bedingungen sind dafür entscheidend. Lesen Sie unsere vollständigen AGB für alle Details und buchen Sie Ihr Abenteuer mit Vertrauen bei Dachzeltvermietung Sebastian Münch.